Betriebe & Gastro
Häufig sind es nicht die spektakulären Verletzungen, die das Unfallgeschehen in den Unternehmen bestimmen. Kleinere Verletzungen, wie z. B. Schnittwunden, können bereits mit Materialien aus dem Verbandkasten versorgt werden. Das Erste-Hilfe-Material sollte deshalb in Unternehmen schnell erreichbar und leicht zugänglich bereitgehalten werden. Was für Unternehmen verpflichtend ist gilt auch für Betriebe, Gastronomie, Baustellen, Kindergärten und Schulen. Dort muss eine Erste-Hilfe-Ausrüstung gemäß DIN 13157 bzw. 13169 griffbereit zur Verfügung stehen. Sehen Sie dazu unser Sortiment an Kunststoff- und Metallkästen mit Inhalt nach DIN 13157 und 13169, sowie einer Tasche für den Gastronomiebereich - sogar mit Augenspüllösung.