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Österreich (KFG-Norm)

In vielen Staaten existieren gesetzlich geregelte Mindeststandards für das Mitführen von Verbandkästen im Straßenverkehr. Die Vorschriften können sich hierbei von Land zu Land jedoch mitunter stark unterscheiden. In Österreich sind Sie vom Gesetz her nur dazu verpflichtet, Verbandzeug ("Autoapotheke", "Erste-Hilfe-Kasten") mit zu führen, dass zur Wundversorgung geeignet ist. Dieses muss in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt sein. Die Mitführpflicht trifft die Lenkerin/den Lenker. Gem. § 102 Abs. 10 Kraftfahrgesetz (KFG) haben wir für Sie einen Kasten und eine Tasche für die Reise in oder durch Österreich zusammengestellt.