WISSENSWERTES
Obwohl die Anzahl der Verkehrstoten in Deutschland kontinuierlich sinkt, starben im Jahr 2016 dennoch mehr als 3.000 Menschen auf unseren Straßen. Im Gegensatz dazu stieg die Anzahl der Straßenverkehrsunfälle in 2016 im Vergleich zum Vorjahr auf rund 2,6 Mio. an. Gleichzeitig wuchs die Anzahl der Verletzten auf fast 400.000 Personen an.
Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass in Deutschland sowie in zahlreichen anderen Ländern gesetzlich geregelte Mindeststandards für das Mitführen von Verbandkästen, Verbandtaschen und Sicherheitsartikeln im Straßenverkehr existieren. Gleiches gilt auch für die Bereitstellung von Erste-Hilfe-Material in Betrieben.
Die folgenden Seiten informieren Sie sehr übersichtlich über genau diese gesetzlichen Rahmenbedingungen. So finden Sie eine sehr gute Orientierung, worauf Sie achten sollten, wenn Sie mit dem PKW oder dem Motorrad im Straßenverkehr unterwegs sind. Darüber hinaus stellen wir Ihnen nützliches Wissen hinsichtlich der Ersten-Hilfe-Versorgung außerhalb des Straßenverkehrs zur Verfügung, sei es mit der Familie, beim Hobby oder in der Freizeit. Besondere Regelungen bei den Mitführpflichten gibt es für Sonderfahrzeuge wie z.B. den Krankenwagen oder das Feuerwehrfahrzeug. Zu Warndreiecken und Warnwesten gibt es noch weitere wissenswerte Details. Sollten Sie Ihr Wissen, was bei einem Unfall zu tun ist, auffrischen wollen, können Sie sich bei uns kurz und knapp informieren.
TIPP: Überprüfen Sie regelmäßig alle Teile mit Verfalldatum in Ihren Erste-Hilfe-Verbandkästen oder -taschen. Vor allem die sterilen Materialien sind mit einem Verfalldatum versehen. Unbrauchbar gewordenes Material muss ersetzt werden. Gleiches gilt für verbrauchtes Material nach einer Erste-Hilfe-Versorgung.