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Mitführpflichten von Erste-Hilfe-Material für Motorräder

In Deutschland

In Deutschland existiert keine Mitführpflicht von Erste-Hilfe-Material in Motorrädern. Begründet wird dies lt. Verkehrsministerium mit dem zu geringen Stauraum im Motorrad.

TIPP: wir empfehlen das Mitführen einer speziell für Motorräder konzipierten Tasche mit ausreichend Erste-Hilfe-Material. Dabei orientieren wir uns an der DIN 13167:2014-01 (Erste-Hilfe-Material für Krafträder). Diese ist klein genug, um überall verstaut werden zu können.

Download Inhalt nach DIN 13167

 

Im Ausland

Wer mit dem Motorrad im Ausland unterwegs ist, sollte sich vor Antritt einer Fahrt über Mitführpflichten von Erste-Hilfe-Material informieren. Denn andere Länder wie z.B. Österreich schreiben das Mitführen im Motorrad vor. Meist gilt auch hier das Erste-Hilfe-Material für Krafträder laut DIN 13167:2014-01.

 

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