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Mitführpflichten von Erste-Hilfe-Material für PKWs

Für eine sehr schnelle Orientierung, in welchem europäischen Land die Pflicht für die Mitführung von Erste-Hilfe-Verbandmaterial, Warndreieck und / oder Warnweste besteht, eignet sich am besten unsere sehr nützliche Übersicht. Diese finden sie hier.

In Deutschland

Die Pflicht zum Mitführen eines Verbandkastens oder einer Verbandtasche im PKW ist im § 35h Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt.

Der Inhalt des Kfz-Verbandkastens oder der Verbandtasche muss der DIN-Norm 13164 entsprechen. Auf der Verpackung ist meist gut zu erkennen, welcher DIN die Inhaltsteile entsprechen.

TIPP: Das Nichtmitführen von Erste-Hilfe-Material, oder das Mitführen von abgelaufenen Erste-Hilfe-Materialien hat ggf. ein Verwarnungsgeld laut § 35h StVZO in Höhe von 5 € zur Folge.

Alle unsere Produkte, die für den Einsatz im KFZ vorgesehen sind, entsprechen der DIN 13164. Dieser Standard ist hoch angesehen und in den meisten europäischen und vielen weiteren Ländern akzeptiert. Jede einzelne Komponente der DIN 13164 wird nach strengen Vorgaben hergestellt. Die DIN 13164 besteht aus folgenden Inhaltsteilen:

Download Inhalt nach DIN 13164

 

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Im Ausland

Vor Antritt einer Fahrt im Ausland sollte sich jeder über Mitführpflichten von Erste-Hilfe-Material in dem entsprechenden Land informieren.

In Österreich sind Sie z.B. vom Gesetz her nur dazu verpflichtet, Verbandzeug ("Autoapotheke", "Erste-Hilfe-Kasten") mit zu führen, das zur Wundversorgung geeignet ist. Dieses muss in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt sein. Die Mitführpflicht trifft die Lenkerin/den Lenker. Gem. § 102 Abs. 10 Kraftfahrgesetz (KFG) haben wir für Sie einen Kasten und eine Tasche für die Reise in oder durch Österreich zusammengestellt.