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Warndreiecke

Für eine sehr schnelle Orientierung, in welchem europäischen Land die Pflicht für die Mitführung von Erste-Hilfe-Verbandmaterial, Warndreieck und / oder Warnweste besteht, eignet sich am besten unsere sehr nützliche Übersicht. Diese finden Sie hier.

In Deutschland

Längst gehört es zur Pflichtausstattung in jedem Auto: das Warndreieck. Bei unzähligen Pannen und Unfällen auf deutschen Straßen und Autobahnen hat es bereits wertvolle Dienste geleistet, Schlimmeres verhindert und einige Leben gerettet.

Der § 53a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt das Mitführen eines Warndreiecks gesetzlich vor. Es muss stets im Fahrzeug mitgeführt werden.

Wer nach einem Unfall oder einer Panne ein Warndreieck aufstellen muss, hat dabei einige Richtlinien zu beachten, um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Nähere Informationen finden Sie auf folgender Seite.

Wer dies nicht tut, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 15 €. Werden ein Pannenfahrzeug oder eine Unfallstelle nicht ausreichend gekennzeichnet, droht ein Bußgeld von 30 €.

Folgende Anforderungen müssen Warndreiecke gemäß § 53a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erfüllen:

  • tragbar
  • standsicher
  • rückstrahlend
  • bei Gebrauch erkennbar auf ausreichende Entfernung

Warnhinweis: bitte informieren Sie sich selbst über eventuelle gesetzliche Änderungen in den einzelnen Ländern.

Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t ist neben der Warnweste und dem Warndreieck die Warnleuchte obligatorisch.

 

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Im Ausland

Wer mit dem PKW im Ausland unterwegs ist, sollte sich vor Antritt einer Fahrt über Mitführpflichten von Warndreiecken informieren. Denn in einzelnen Ländern gelten besondere Vorschriften, wie z.B. in der Türkei. Hier sind zwei Warndreiecke vorgeschrieben.