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Warnweste

Für eine sehr schnelle Orientierung, in welchem europäischen Land die Pflicht für die Mitführung von Erste-Hilfe-Verbandmaterial, Warndreieck und / oder Warnweste besteht, eignet sich am besten unsere sehr nützliche Übersicht. Diese finden Sie hier.

In Deutschland

In Deutschland gibt es ebenfalls die Pflicht für das Mitführen von Warnkleidung. Dies ist in § 53a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Die Regelung gilt seit dem 1. Juli 2014. Alle Pkws, ebenso wie Lkws und Busse, müssen eine Warnweste an Bord haben. Pro Fahrzeug muss nach der neuen Vorschrift eine Warnweste für den Fahrer vorhanden sein. Er sollte sie, wenn er - etwa nach einer Panne oder einem Unfall - das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen verlässt, tragen. Ist die Weste nicht an Bord, kann das mit einem Bußgeld geahndet werden.

Warnkleidung im Sinne dieser Bestimmung ist dann als geeignet anzusehen, wenn sie DIN EN 471:2003+A1:2007, Ausgabe März 2008 oder EN ISO 20471:2013 entspricht.

Warnkleidung in Firmenfahrzeugen

Doch dass es in Deutschland schon seit Langem eine solche Vorschrift für Firmenfahrzeuge gibt, ist vielen nicht bekannt. Nachzulesen ist die Verpflichtung zum Mitführen von Warnkleidung in der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit unter den Paragrafen 31 und 56 der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (BGV D 29). Dort heißt es unter anderem: „Der Unternehmer hat maschinell angetriebene mehrspurige Fahrzeuge mit geeigneter Warnkleidung für wenigstens einen Versicherten auszurüsten.“

Für besondere Tätigkeiten, wie z. B. Abschleppdienste, gelten gegebenenfalls weitergehende Anforderungen an die Warnkleidung.

Tipp: legen Sie die Warnweste so in die Nähe des Fahrersitzes, damit Sie diese vor dem Aussteigen anziehen können und nicht erst an den Kofferraum gehen müssen. Wir empfehlen das Mitführen von so vielen Warnwesten, wie Sie meistens Personen transportieren. Am besten jedoch so viele, wie Sie Sitzplätze haben.

 

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Im Ausland

Wer mit dem PKW im Ausland unterwegs ist, sollte sich vor Antritt einer Fahrt über Mitführpflichten von Warnwesten informieren. Denn in einzelnen Ländern wie z.B. Italien ist es Vorschrift, nicht nur eine Warnweste für den Fahrer sondern auch fülle alle Insassen mitzuführen.